Verpackungsgesetz
Seit Anfang 2019 löst das VerpackungsG die alte Verpackungsverordnung ab. Ziel ist die Vermeidung oder zumindest Einschränkung von Verpackungsabfällen. Es gilt für alle Unternehmen welche Produkte in Verpackungen in Verkehr bringen. Hersteller und Erstinverkehrbringer müssen sich zentral regsitrieren und sich an einem dualen System zur Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen beteiligen.
Wir beziehen ausschließlich Waren von Herstellern und Lieferanten welche in der zentralen Datenbank LUCID registriert und Teilnehmer am dualen System sind. Ebenso nutzen wir ausschließlich Verpackungen, auch Umverpackungen, von Lieferanten welche bereits Teilnehmer am System sind. Wir versenden ausschließlich in den von unseren Lieferanten und Herstellern bereits verwendeten Verpackungen eine weiter Umverpackung durch uns erfolgt nicht. Daher ist eine weitere gesonderte Erfassung durch uns nicht notwendig.